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Verfassung des Bundes Freier evangelischer Gemeinden in Deutschland | KdöR

Präambel

  1. Der Bund Freier evangelischer Gemeinden ist eine geistliche Lebens- und Dienstgemeinschaft selbstständiger Gemeinden. Verbindliche Grundlage für Glauben, Lehre und Leben in Gemeinde und Bund ist die Bibel, das Wort Gottes.
  2. Die Gemeinden stimmen mit dem Apostolischen Glaubensbekenntnis überein: „Ich glaube an Gott, den Vater, den Allmächtigen, den Schöpfer des Himmels und der Erde; und an Jesus Christus, seinen eingeborenen Sohn, unsern Herrn, empfangen durch den Heiligen Geist, geboren von der Jungfrau Maria, gelitten unter Pontius Pilatus, gekreuzigt, gestorben und begraben, hinabgestiegen in das Reich des Todes, am dritten Tage auferstanden von den Toten, aufgefahren in den Himmel; er sitzt zur Rechten Gottes, des allmächtigen Vaters; von dort wird er kommen, zu richten die Lebenden und die Toten. Ich glaube an den Heiligen Geist, die heilige, christliche Kirche, Gemeinschaft der Heiligen, Vergebung der Sünden, Auferstehung der Toten und das ewige Leben.“
  3. Die Gemeinden richten sich in ihrem Aufbau und Dienst nach den im Neuen Testament erkennbaren Wesensmerkmalen der Gemeinden. In ihnen kann Mitglied sein, wer an den dreieinen Gott glaubt und bekennt, im Glauben an Jesus Christus Vergebung seiner Sünden empfangen zu haben, und sein Leben von ihm bestimmen lässt. Der Glaubende wird in die Gemeinde, den Leib Christi, eingegliedert. Gemäß dem allgemeinen Priestertum aller Glaubenden bringen sich die Gemeindemitglieder mit ihren Gaben verbindlich ein, um den Auftrag der Gemeinde wahrzunehmen. Die Gemeindemitglieder achten aufeinander, dienen, fördern, ermutigen und ermahnen einander. In Fragen der Schriftauslegung und praktischen Anwendung der Heiligen Schrift wird das an Gottes Wort gebundene Gewissen des Einzelnen geachtet. Gleichzeitig wird nach gemeinsamer Erkenntnis gestrebt.
  4. Jesus Christus fügt die Gemeinden zu einer Gemeinschaft zusammen. Bei aller Vielgestaltigkeit selbstständiger Gemeinden ist die Lebens- und Dienstgemeinschaft im Bund Geschenk und Verpflichtung zugleich. Dazu gehört die Bündelung geistlicher, persönlicher und wirtschaftlicher Kräfte. Jesus Christus sendet die Gemeinden, damit sie gemeinsam das Evangelium in Wort und Tat bezeugen. Die Bundesgemeinschaft trägt als Teil der weltweiten christlichen Gemeinde zu deren Einheit im biblischen Sinne bei – zur Ehre Gottes.
Download FeG Verfassung

Gemeindeordnung der Freien evangelischen Gemeinde Musterstadt

1. NAME

Die Gemeinde trägt den Namen „Freie evangelische Gemeinde ……………………………“. Sie gehört zum Bund Freier evangelischer Gemeinden in Deutschland KdöR mit Sitz in Witten/Ruhr. Sie ordnet innerhalb der Verfassung des Bundes Freier evangelischer Gemeinden ihre Angelegenheiten selbstständig.

2. GRUNDLAGE UND AUFTRAG

2.1 Verbindliche Grundlage für Glauben, Lehre und Leben der Gemeinde ist die Bibel, das Wort Gottes. In ihrem Aufbau und Dienst richtet sich die Gemeinde nach den im Neuen Testament erkennbaren Wesensmerkmalen christlicher Gemeinden. Sie glaubt, lehrt und handelt in Übereinstimmung mit der Präambel der Verfassung des Bundes Freier evangelischer Gemeinden. | verfassung.feg.de

 2.2 Die Gemeinde hat den Auftrag, Gott anzubeten, das Wort Gottes zu verkündigen, Gemeinschaft der Glaubenden zu pflegen und dem Nächsten in missionarisch-diakonischer Verantwortung zu dienen.

 2.3 Sie erfüllt ihre Aufgaben durch Zeugnis und Dienst ihrer Mitglieder durch Wort und Tat. Sie verfolgt unmittelbar und ausschließlich kirchliche Aufgaben. Sie ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Gründungsprotokoll des Bundes Freier evangelischer Gemeinden

Am 30. September und 1. Oktober 1874 versammelten sich in Elberfeld (heute Wuppertal) 39 Vertreter aus 22 Gemeinden zu einer „1. Konferenz von Abgeordneten auswärtiger Abendmahlsgemeinschaften“.

  • Diese Konferenz ist der Beginn des Bundes Freier evangelischer Gemeinden in Deutschland KdöR.
  • Zum 100-jährigen Jubiläum 1974 des Bundes FeG hat der Bundes-Verlag eine Broschüre herausgebracht, die den handschriftlichen und gedruckten Text enthält.
  • Sie kann hier heruntergeladen werden.
Download Gründungsprotokoll