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März 9, 2022 | Aktuell Allgemein FeG Auslands- und Katastrophenhilfe Gemeindeleben Gemeinden Presse Spenden Ukrainehilfe

FeG-Ukrainehilfe | Infos für Gemeindeleitungen | Gemeindekasse

FeG-Ukrainehilfe | Infos für Gemeindeleitungen

Liebe Gemeindeleitungen, Freundinnen und Freunde!

Die FeG Katastrophenhilfe und die Allianz-Mission e.V. koordinieren gemeinsam verschiedene Hilfen für die Menschen in und aus der Ukraine – von humanitärer Hilfe bis hin zur Aufnahme von Flüchtlingen. Hiermit informieren wir Euch über das, was bereits seit Beginn des Krieges geschieht, und zeigen Wege auf, wie Sie helfen können.

Der Krieg in der Ukraine und das Leid so vieler Menschen lässt uns nicht kalt. Auf vielen unterschiedlichen Wegen sind wir seit Ausbruch des Krieges bereits aktiv, um mit dazu beizutragen, dass Not gelindert und Menschen geholfen wird. Konkret waren und sind das: Transporte der FeG Auslands- und Katastrophenhilfe, Spendenweiterleitung, Verbindung und Koordination mit nationalen und internationalen Partnern oder eine Reise von Albert Giesbrecht mit einem kleinen Team an die rumänisch-moldawische Grenze zur besseren Koordination zukünftiger Hilfe.

Am Montagmorgen haben wir einen Krisenstab eingerichtet, der alle unsere Aktivitäten als Bund FeG, Allianz-Mission e. V. und auch der Diakonie Bethanien gGmbH koordiniert.

Was könnt Ihr und Eure Gemeinden jetzt tun?

1. Lokal handeln

Unseren Freien evangelischen Gemeinden empfehlen wir, sich neben den übergeordneten Hilfsmöglichkeiten auch vor Ort zu engagieren. Das Wesentliche kann nur lokal geschehen. Dazu wäre es hilfreich, ein Team zu bilden, das auch vor Ort Hilfsaktionen und Hilfsangebote entwickelt und koordiniert. Dabei ist es wichtig, sich über die lokalen Behörden und Akteure zu informieren, was schon vor Ort läuft und sich ggf. dort zu beteiligen. Wir unterstützen Euch auch hier über die Koordinationsstelle (s. unten) und über FeG Diakonie.

2. Flüchtlinge aufnehmen | Koordinationsstelle

Unsere erste Strategie ist weiterhin Gemeinden in den Grenzregionen der Ukraine zu unterstützen, die in der Arbeit mit Flüchtenden engagiert sind. Es zeichnet sich aber ab, insbesondere z. B. in der moldawisch-rumänischen Grenzregion, dass die Kapazitäten dort bei weitem nicht ausreichen und sie dringend unsere Unterstützung brauchen. Deshalb großen Dank allen, die sich bereit erklärt haben, Flüchtlinge aus der Ukraine aufzunehmen und dafür bereits Wohnraum über unser Webportal ukraine.feg.de gemeldet haben. Das ist immer noch möglich.

Zur Beherbergung von Flüchtlingsfamilien – hauptsächlich Frauen, Kinder und auch ältere Menschen – erreichen uns viele Fragen. Wir haben eine Koordinationsstelle eingerichtet, die alle rechtlichen und andere nötigen Informationen bündelt und euch darin unterstützt, wenn Ihr bereit seid, hier zu helfen. Es ist tatsächlich einiges zu berücksichtigen:

  • Unter anderem müssen die Flüchtlinge bei den zuständigen Behörden gemeldet werden, um zum Beispiel einen Anspruch auf Gesundheitsversorgung zu haben.
  • Flüchtlinge aufnehmen heißt auch, sie zu begleiten. Auch hierfür empfiehlt es sich, in den Gemeinden Teams zu bilden, die unterstützen.

Wenn Ihr als Gemeinde oder in Koordination mit anderen Gemeinden Flüchtlinge aufnehmen wollt, dann meldet Euch bei unserer eingerichteten Koordinierungsstelle unter der Leitung von Michael Hörder. Wir unterstützen Euch im Hinblick auf eure lokale Initiative und ggf. werden wir Euch konkret bitten, Flüchtlinge aufzunehmen.

3. Kleinbusse sowie Fahrerinnen und Fahrer für Kleinbusse gesucht

Für die Fahrten innerhalb Deutschlands werden Kleinbusse/Vans und/oder Fahrerinnen und Fahrer gesucht, die flüchtende Menschen zu ihren Unterkünften bringen. Wer Ressourcen hat und kann sich melden bei:

4. Humanitäre Hilfe

Über die FeG Auslands- und Katastrophenhilfe werden von unserem Zentrallager in Eschenburg-Wissenbach aus wöchentlich 40-Tonner Hilfstransporte organisiert und koordiniert. Sie fahren im Wochentakt in die Grenzregionen und teilweise auch in die Ukraine hinein. Auch hier kann jede und jeder praktisch helfen.

  • Bitte informiert Euch auf feg.de oder auch auslandshilfe.feg.de. „Seifenspender“, „Seelen-Tröster“ oder „Pakete zum Leben“, wie auch natürlich Kleidung, Wäsche usw. werden gebraucht.
  • Auch hierfür ist es hilfreich, sich in der Ortsgemeinde zusammenzutun und auch mit anderen Gemeinden zu vernetzen.

Wohin mit den hilfsgütern?

Letztlich muss alles in das Zentrallager der FeG Auslandshilfe, Birkenweg 10-12, 35713 Eschenburg-Wissenbach. Ideal wäre es, wenn ihr selbst Möglichkeiten organisiert, die Dinge ins Lager zu bringen.

Informieren

Über die Social-Media-Kanäle, die Homepages feg.de, auslandshilfe.feg.de und allianzmission.de oder auch den Podcast der Allianz-Mission informieren wir euch über aktuelle Entwicklungen und neue Projekte.

Spenden

Am Ende kostet Hilfe auch Geld, klar! Deshalb danken wir Euch für alle Bereitschaft, mit der Ihr uns in dieser Situation finanziell ausstattet, damit Hilfe ankommt. Die (west)-ukrainischen und rumänischen Gemeinden und Partnerbünde in Osteuropa, welche viele Flüchtlinge aufnehmen und eine beindruckende Gastfreundschaft praktizieren, brauchen dringend Unterstützung, da ihnen mittlerweile ihre Ressourcen ausgehen.

Ihr könnt sowohl über die Bankverbindung der Allianz-Mission als auch über die der FeG Katastrophenhilfe unter dem Stichwort „Ukraine“ spenden. Die Mittel werden zweckbestimmt eingesetzt.

Jost Stahlschmidt | Leiter der FeG Auslands- und Katastrophenhilfe | katastrophenhilfe.feg.de

Albert Giesbrecht | Allianz-Mission Bereichsleiter für Südosteuropa | allianzmission.de

Downloads

  • FeG-Ukrainehilfe | Info für Gemeindeleitungen | PDF
  • FeG-Ukrainehilfe | Info für Kassiererinnen und Kassierer | PDF
  • Download Grafiken | PowerPoint für den Einsatz in der Gemeinde | QR-Code | ZIP

 

FeG-Ukrainehilfe | Finanzen

Liebe Kassiererinnen und Kassierer!

Am Ende kostet Hilfe auch Geld, klar! Deshalb danken wir Euch für alle Bereitschaft, mit der Ihr uns in dieser Situation finanziell ausstattet, damit Hilfe ankommt. Ihr könnt sowohl über die Bankverbindung der Allianz-Mission als auch über die der FeG Katastrophenhilfe unter dem Stichwort „Ukraine“ spenden. Die Mittel werden zweckbestimmt eingesetzt.

  • FeG Katastrophenhilfe | Spar- und Kreditbank Witten | IBAN: DE07452604750001000600
    BIC: GENODEM1BFG | Verwendungszweck: Ukraine | https://spenden.feg.de
  • Allianz-Mission e. V. | Spar- und Kreditbank Witten | IBAN: DE86452604750009110900
    BIC: GENODEM1BFG | Spendenzweck: Ukraine | https://spenden.allianzmission.de
  • Direkt online spenden: https://ukrainehilfe.feg.de
  • Download Grafiken | PowerPoint für den Einsatz in der Gemeinde | QR-Code | ZIP

Sammlung und Weiterleitung von Geldspenden

  • Gemeinden können zweckgebundene Spenden für Geflüchtete aus der Ukraine ohne weiteres entgegennehmen und dafür auch Zuwendungsbestätigungen herausgeben. Dabei spielt es keine Rolle, in welcher Form die Spenden gesammelt wurden, etwa als Kollekte oder auch bargeldlos.
  • Es ist ratsam, beim Sammeln der Spenden einen nicht zu engen Verwendungszweck zu nennen, um die Gelder in verschiedenen Formen immer noch zweckgerecht einsetzen zu können. So ermöglicht z. B. eine Formulierung wie „Unterstützung für ukrainische Geflüchtete“ gleichzeitig die Weitergabe an andere Organisationen, den Einkauf und den Transport von Hilfsgütern in das Krisengebiet oder auch die Verwendung der Spenden in Deutschland für die Aufnahme von Geflüchteten.
  • Bei einer reinen Weiterleitung der Spendengelder ist darauf zu achten, dass es sich um
    eine staatlich anerkannte Kirche oder eine anerkannte gemeinnützige Einrichtung handelt. Im Inland ist dieser Nachweis von der entsprechenden Organisation recht einfach zu führen, z. B. durch den Freistellungsbescheid des Finanzamtes.
  • Im Ausland ist der Aufwand in der Regel höher, aber dennoch unumgänglich. Auf keinen Fall können Gelder einfach nur an Privatpersonen übergeben werden, so unterstützenswert deren persönliches Engagement auch sein mag.
  • Eine Weiterleitung der Spenden an den Bund FeG oder die Allianz Mission ermöglichen es, die Spenden an unsere Partner weiterzugeben, die in der Ukraine und in den Nachbarländern helfen.

Sammlung und Kauf von Hilfsgütern sowie Transport

Alle Ausgaben im Rahmen der Unterstützung für Geflüchtete können aus Mitteln der Gemeinde und zusätzlichen zweckgebundenen Spenden vorgenommen werden. Hierbei ist selbstverständlich die übliche Dokumentation der Ausgaben mittels Rechnungen und Belegen zu beachten.

  • Die Erteilung von Zuwendungsbestätigungen für Sachspenden ist an dieser Stelle denkbar, bedarf aber einer besonderen Prüfung und eines plausiblen Nachweises des Gegenwertes. Insbesondere gebrauchte Hilfsgüter wie Kleidung werden jedoch in der Regel ohne die Erwartung einer Spendenquittung zur Verfügung gestellt, was zu begrüßen ist.
  • Bei Neuwaren kann der Kauf von anschließend gespendeten Hilfsgütern vom Spendenden problemlos durch Belege nachgewiesen werden. Dies erleichtert die Erteilung einer Zuwendungsbescheinigung. Alle Ausgaben für den Transport der Hilfsgüter in die Krisengebiete sind aus Spendengeldern finanzierbar.
  • Unterbringung und Unterstützung von Geflüchteten vor Ort. Natürlich ist es auch möglich, Geflüchtete in Deutschland im Rahmen der kirchlichen Tätigkeit zu unterstützen oder sie unterzubringen. Alle Ausgaben für Unterbringung, Verpflegung, Kleidung oder medizinische Versorgung können aus den Mitteln der Gemeinden und aus Spendengeldern bestritten werden.
  • Von direkten Geldzahlungen an die Betroffenen raten wir vorerst ab. Hierzu bedarf es erst einer finalen Klärung des rechtlichen Status in der Europäischen Union (EU) und damit auch in Deutschland.
  • Wie der Presse zu entnehmen ist, wird an einer schnellen und EU-weiten Regelung gearbeitet. Ziel ist eine unkomplizierte Aufnahme als Kriegsflüchtlinge. In diesem Fall hätten die Geflüchteten Ansprüche nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, wenn sie ein Schutzbegehren äußern. Dazu ist schon die Bitte um Unterstützung ausreichend. Mit einem entsprechenden Beschluss der EU würden die Betroffenen zudem eine Aufenthalts- und absehbar auch eine Arbeitserlaubnis erhalten.
  • Wenn sich Gemeinden in dieser Form für Geflüchtete engagieren, ist zwingend die Kontaktaufnahme mit der zuständigen Ausländerbehörde erforderlich, damit diese über die Aufnahme informiert ist und die notwendigen Absprachen und die Koordination sichergestellt werden können.
  • Spendenmöglichkeiten und weitere Informationen: https://ukraine.feg.de

Foto: FeG Deutschland | NU

Guido Sadler | Geschäftsführer im Bund FeG | feg.de

Daniel Leuschner | Rechnungswesen Bund FeG | feg.de

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