Leihmutterschaft:
Mehr als eine Debatte über politische Glaubwürdigkeit
Die Diskussion um die im Ausland in Anspruch genommene Leihmutterschaft durch den CDU-Politiker Jens Spahn hat weitreichende politische und gesellschaftliche Folgen. Was zunächst als Frage persönlicher Glaubwürdigkeit erscheint, entwickelt sich zunehmend zu einer grundsätzlichen Debatte über die Zukunft der Leihmutterschaft in Deutschland.
Im Mittelpunkt der öffentlichen Kritik steht der Vorwurf einer Diskrepanz zwischen politischer Haltung und persönlichem Handeln. Einige wiederum sehen in der aktuellen Diskussion die Chance, das bestehende Verbot der Leihmutterschaft in Deutschland erneut infrage zu stellen und eine Legalisierung zu fordern.
Diese Entwicklung sollte jedoch den Blick auf die eigentliche Kernfrage nicht verstellen: Welche Folgen hätte eine Freigabe der Leihmutterschaft für unsere Gesellschaft, für die betroffenen Kinder und Frauen?
Warum Leihmutterschaft in Deutschland verboten ist
Das deutsche Recht stellt bewusst den Schutz von Frauen und Kindern in den Mittelpunkt. Das Verbot der Leihmutterschaft dient nicht dazu, Menschen mit unerfülltem Kinderwunsch zu benachteiligen. Vielmehr soll verhindert werden, dass Schwangerschaft und Geburt sowie ein Kind an sich Gegenstand vertraglicher Vereinbarungen und wirtschaftlicher Interessen werden.
Gerade die internationale Entwicklung zeigt, wie stark sich Leihmutterschaft zu einem milliardenschweren Wirtschaftszweig entwickelt hat. In Ländern mit liberaler Gesetzgebung entstehen Märkte, auf denen der Wunsch nach einem Kind mit den wirtschaftlichen Nöten anderer Frauen zusammentrifft. Besonders Frauen aus sozial oder wirtschaftlich schwierigen Lebenssituationen laufen Gefahr, in Abhängigkeitsverhältnisse zu geraten.
Frauenrechtsorganisationen weisen seit Jahren darauf hin, dass hier die Gefahr besteht, Frauen auf ihre reproduktive Funktion zu reduzieren und Schwangerschaft zu einer kommerziellen Dienstleistung werden zu lassen.
Dabei ist es eine Illusion zu glauben mit Regeln und Regulierungen innerhalb deutscher Gesetze könnten solche Situationen unterbunden werden, gibt es doch auch hierzulande ein starkes soziales Gefälle, in dem die gleichen Abhängigkeitsverhältnisse auftreten können, wie derzeit in anderen Ländern mit liberaler Gesetzgebung.
Die gesundheitlichen Risiken für Leihmütter
Eine Schwangerschaft ist niemals frei von Risiken. Dies gilt unabhängig davon, ob eine Leihmutterschaft kommerziell oder unentgeltlich („altruistisch“) erfolgt.
Bereits die vorbereitenden medizinischen Maßnahmen – Hormonbehandlungen, Eizellentnahmen und Embryotransfers – können körperliche Belastungen mit sich bringen. Hinzu kommen mögliche Schwangerschaftskomplikationen wie Mehrlingsschwangerschaften, Schwangerschaftsvergiftungen (Präeklampsie), operative Entbindungen sowie psychische Belastungen während und nach der Schwangerschaft.
Diese Risiken werden in der öffentlichen Diskussion häufig unterschätzt oder relativiert.
Das Wohl des Kindes
Ebenso bedeutsam ist die Perspektive des Kindes.
Unmittelbar nach der Geburt wird das Neugeborene von der Frau getrennt, die es ausgetragen und geboren hat. Die frühe Bindungsphase zwischen Mutter und Kind wird bewusst unterbrochen. Welche langfristigen psychischen Folgen dies im Einzelfall haben kann, wird wissenschaftlich weiterhin untersucht; aus entwicklungspsychologischer Sicht gibt es jedoch ernst zu nehmende Hinweise auf mögliche Belastungen.
Darüber hinaus stellt sich die Frage nach dem Recht des Kindes auf Kenntnis seiner eigenen Herkunft. Das deutsche Recht misst diesem Recht grundsätzlich einen hohen Stellenwert bei. Die genetische, austragende, soziale und rechtliche Elternschaft wird aufgespalten und von zwei auf drei bis vier Elternteile erweitert. Damit können Modelle der Leihmutterschaft dieses Recht erheblich erschweren oder einschränken.
Kinder sind keine Ware
Besonders problematisch erscheint die zunehmende Kommerzialisierung des Kinderwunsches.
Wo Verträge den Verlauf einer Schwangerschaft regeln, Vorgaben zur Lebensführung der Leihmutter machen oder sogar Regelungen für den Fall gesundheitlicher Auffälligkeiten des ungeborenen Kindes enthalten, geraten grundlegende Fragen der Menschenwürde und die Selbstbestimmung der Frau in den Blick.
Kinder dürfen nicht zu einem Produkt werden, dessen Entstehung, Eigenschaften oder Übergabe vertraglich abgesichert werden. Sie sind keine Ware und kein Objekt der Wunscherfüllung.
Eine Debatte mit weitreichenden Folgen
Die aktuelle politische Diskussion sollte deshalb nicht allein unter dem Gesichtspunkt persönlicher Glaubwürdigkeit geführt werden.
Sie berührt grundlegende ethische Fragen: Wie weit darf reproduktionsmedizinische Technik gehen? Welche Verantwortung trägt der Staat gegenüber Frauen und Kindern und wie muss er seine Fürsorgepflicht wahrnehmen? Und wo müssen Grenzen gezogen werden, um Menschenwürde und Schutzbedürftigkeit zu bewahren?
Der Gesetzgeber hat sich bislang bewusst dafür entschieden, das Wohl von Frauen und Kindern höher zu gewichten als den verständlichen Wunsch nach einem eigenen genetisch verwandten Kind. Diese Entscheidung wurde noch zu Beginn des Jahres 2026 von zahlreichen Politikerinnen und Politikern ausdrücklich bekräftigt.
Persönliche Schlussbemerkung
Der Wunsch nach einem eigenen Kind verdient unser Mitgefühl und unseren Respekt. Unerfüllter Kinderwunsch kann großes Leid verursachen. Dennoch ist ein Recht auf ein eigenes Kind nicht einklagbar und nicht alles, was medizinisch möglich ist, ist deshalb auch ethisch vertretbar.
Kinder sind kein herstellbares Gut. Sie sind unverfügbar. Aus christlicher Sicht sind sie Geschenk und Gabe Gottes.
Gerade deshalb sollten wir in der aktuellen Debatte nicht allein fragen, was technisch machbar oder rechtlich organisierbar ist. Entscheidend bleibt die Frage, was dem Menschen dient – den Frauen ebenso wie den Kindern.
Für den Vorstand der PROVITA Stiftung | provita-stiftung.de
Dr. Detlev Katzwinkel
Dr. Heike Fischer
Wolfram Heidenreich
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