Als FeG-Bundesgemeinschaft werden wir alles uns Mögliche dafür tun, dass Gemeinden sowie Gremien, Arbeitsbereiche und Veranstaltungen im Bund FeG für Menschen sichere Räume des Vertrauens sind, in denen jegliche Form von Gewalt und Missbrauch keinen Platz hat.
Wie das gelingen kann, dazu findet ihr hier weitere Infos. Wir helfen euch dabei, ein Schutzkonzept zu erstellen, und bieten darüber hinaus weitere Schulungen an.
ANTJE BOCKHACKER
MARCUS FELBICK
Für FeG-Schutzkonzepte bieten wir euch auch eine E-Learning-Plattform an. Dort findet ihr die Selbstlernkurse „’Schützen & Begleiten‘ | Prävention | Grundlagenschulung“ und „Schutzkonzepte in Gemeinden erstellen“.
Das Schutzkonzept bildet das „Geländer“, das „Raster“, in dem sich alle Menschen geschützt und wohlfühlen können. Durch das Schutzkonzept ist gewährleistet, dass Missbrauch keinen Raum hat. Es beschreibt Präventionsmaßnahmen, beschreibt Hilfsstrukturen und Interventionspläne.
Nach den Maßgaben der gesetzlichen Regelungen ist in Einrichtungen und Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe ein Konzept zur Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen und zu deren Schutz vor Gewalt zu entwickeln, anzuwenden und zu überprüfen. Dieses Konzept umfasst Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor körperlicher, psychischer und sexualisierter Gewalt und Machtmissbrauch.
Dafür zu sorgen, ist Aufgabe der Leitung der Gemeinde. Ebenfalls kann die Gemeinde eine Steuerungsgruppe einrichten. Diese könnte aus Personen der Gemeindeleitung plus Leitungsverantwortliche der jeweiligen Gruppen zusammengestellt werden. Entscheidend bei der Erstellung einer Steuerungsgruppe sind eure Leitungsstrukturen.
Das Schutzkonzept ist angepasst auf die Gemeinde oder das spezifische Angebot zu entwickeln. Kinder und Jugendliche sind an der Entwicklung des Schutzkonzeptes entsprechend ihrem Alter und ihrer Reife zu beteiligen.
Alle Mitarbeitenden aus dem Bereich Kinder und Jugend legen einer Vertrauensperson ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vor. Dieses wird im regelmäßigen Abstand von drei bis fünf Jahren wiederholt vorgezeigt.
Wenn es sich bei dieser Gemeinde um eine eigene Rechtsform handelt, dann sind diese Gemeinden dafür verantwortlich, ein Schutzkonzept zu erstellen. Wenn sich Gemeinen ohne Rechtsform bei euch in den Räumlichkeiten treffen, so haftet die Leitung dieser Gemeinde als Privatperson und ist dafür verantwortlich, dass Grenzen geachtet werden und ein Schutzkonzept erstellt wird. Vielleicht gibt es auch mal eine gemeinsame Veranstaltung, dann ist es sinnvoll sich als FeG und gastgebende Gemeinde das Gespräch über Kinderschutz und Schutzkonzepte zu suchen und gemeinsame Lösungen und Wege zu finden.
Die VEF Anlaufstelle für Betroffene sexualisierter Gewalt ist die für mehrere Freikirchen tätige, unabhängige und vertrauliche Ansprechstelle
Die Anlaufstelle ist eine dem Schutz Betroffener verpflichtete Stelle. Ziel ist in erster Linie, dass Betroffene und ihre Belange Gehör und Unterstützung finden. Die Arbeit der Anlaufstelle soll außerdem dazu beitragen, dass auf Wunsch der Betroffenen Interventionsverfahren gegen Tatpersonen eingeleitet werden und weiterer Missbrauch verhindert wird.
Wenn ein Verdacht oder ein Vorfall sexualisierter Gewalt bekannt wird, ist entschlossenes und besonnenes Hinschauen und Handeln erforderlich. Mit unserem Interventionskonzept für Bund FeG und Gemeinden und unseren Beratungsangeboten wollen wir konsequentes, sorgsames und klares Handeln unterstützen.
Tabea Oelkers ist Beauftragte und Ansprechperson des Bundes FeG für Intervention. Zu ihren Aufgaben gehören:
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