Eingebettete Inhalte von www.youtube-nocookie.com anzeigen? (Möglicherweise werden Daten wie Ihre IP-Adresse oder Zugriffszeitpunkte gespeichert und Cookies gesetzt.)
Vielen Gemeinden im Bund FeG bieten einen Livestream an. Hier könnt ihr einen FeG-Gottesdienst finden und euch online mit hineinnehmen lassen.
Auf dieser Seite findet ihr:
Pastor Artur Wiebe
Referent für Medien und Öffentlichkeitsarbeit | Pressesprecher im Bund FeG
presse@feg.de | 02302 937-33
Wenn in einem gottesdienstlichen Livestream oder einem On-Demand Angebot Texte eingeblendet werden, berührt das Urheberrechte, z. B. bei Einspeicherung von Liedtexten oder Textabschnitten aus der Bibel.
Liedtexte sind urheberrechtlich geschützt und bedürfen einer Genehmigung oder Lizensierung bei elektronischer Einspeicherung im gottesdienstlichen Geschehen.
Wir haben als Bund FeG einen Rahmenvertrag mit der CCL zur „grafischen Vervielfältigung von Musikwerken“, also zum Kopieren und Projizieren von Liedtexten im Gottesdienst. Bitte beachtet dabei und baut in Euren Arbeitsablauf zum Gottesdienst folgendes mit ein:
Liedauswahl für Gottesdienste: Wir empfehlen bei der Liedauswahl für den Gottesdienst online und vor Ort, für den Liedtexte projiziert oder eingeblendet werden, die Lieder aus dem Bestand von CCLI oder von Urhebern, die bereits seit 70 Jahre verstorben sind. Die Regelschutzfrist ist zum Ende des Todesjahres abgelaufen und sind am 1. Januar nach dem Todestag als gemeinfrei. | § 69 UrhG
Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) verwaltet in Deutschland die Nutzungsrechte der ihr als Mitglieder angeschlossenen Komponisten, Textdichter und Musikverleger. Wir sind als Bund FeG über die Vereinigung evangelischer Freikirchen (VEF) Teil des Rahmenvertrages mit der GEMA. Dieser deckt die erklingende Musik in „Gottesdiensten“ und „gottesdienstähnlichen Veranstaltungen“ ab – also nicht die Liedtexte.
Nicht „gottesdienstähnliche Veranstaltungen“ (z. B. Konzerte) müssen unter Angabe der Gesamtvertragsnummer 70100 55984 (VEF) zu Sonderkonditionen gemeldet werden.
Gottesdienste, die mit GEMA-Repertoire von Deutschland aus in YouTube eingestellt werden, sind hinsichtlich der der GEMA zustehenden Rechte abgegolten. Dies gilt auch analog auch für Gottesdienstübertragungen auf Facebook, YouTube, Instagram und TikTok. | Quelle: gema.de
ACHTUNG: Bei Veröffentlichungen im Internet werden ggf. auch andere Rechte berührt, wie das Persönlichkeitsrecht, Recht am Bild oder am Werk o. ä, z. B. die Zustimmung der gezeigten Personen, bzw. Einblendungen von Fremdbilder oder Clips, die dafür rechtlich geeignet sein müssen, bzw. eine entsprechende Lizenz dafür vorhanden sein muss.
ACHTUNG: Das gilt nicht für die eigene Gemeindehomepage. Es besteht die Möglichkeit der Einbettung der Videoplattformen auf die Gemeindehomepage.
Wenn in einem gottesdienstlichen Livestream oder einem On-Demand Angebot Texte eingeblendet werden, berührt das Urheberrechte, z. B. bei Einspeicherung von Liedtexten oder Textabschnitten aus der Bibel.
Die Bibeltexte einzelner Übersetzungen sind urheberrechtlich geschützt, bedürfen einer Genehmigung und höchstens im Rahmen des Zitierrechtes (§51 Urheberrechtsgesetz) mit Quellenangabe in einem eigenständigen Werk verwendbar: Faustregeln max. 1/3 Zitat und 2/3 eigenes Werk, z.B. in einer Predigt.
Kirchliche Veröffentlichungen: Deutsche Bibelgesellschaft – Auszüge aus Bibelübersetzungen oder wissenschaftlichen Ausgaben in kirchlichen Veröffentlichungen: „Wenn Sie Verse, Abschnitte oder einzelne Kapitel aus einer unserer Bibelübersetzungen (Lutherbibel, Gute Nachricht Bibel, BasisBibel) oder einer unserer wissenschaftlichen Ausgaben in kostenlosen Veröffentlichungen einer Kirchengemeinde verwenden möchten (z.B. Gemeindebrief, Website, Newsletter), dann können Sie das ohne vorherige Anfrage tun. Voraussetzung ist, dass die Kirche Mitglied oder Gastmitglied der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK) ist. Das gilt auch für Werke und Dachverbände von ACK-Kirchen (z.B. Landeskirchen), ebenso für Mitglieder der Vollversammlung der Deutschen Bibelgesellschaft. Allerdings müssen Sie auch in diesem Fall an geeigneter Stelle einen Copyright-Nachweis anbringen.“
Soziale Medien: Deutsche Bibelgesellschaft – Einzelne Verse in sozialen Medien: „Einzelne Verse oder Abschnitte aus den Ausgaben der Deutschen Bibelgesellschaft dürfen in sozialen Medien ohne vorherige Anfrage verwendet werden. In diesen Fällen ist ein gekürzter Copyright-Hinweis aufzunehmen […].“