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Pastor Artur Wiebe
Referent für Medien und Öffentlichkeitsarbeit
Pressesprecher im Bund FeG
presse@feg.de | 02302 937-33
Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) verwaltet in Deutschland die Nutzungsrechte der ihr als Mitglieder angeschlossenen Komponisten, Textdichter und Musikverleger. Wir sind als Bund FeG über die Vereinigung evangelischer Freikirchen (VEF) Teil des Rahmenvertrages mit der GEMA. Dieser deckt die erklingende Musik im gottesdienstlichen Geschehen ab. Das gilt auch für das Livestreaming:
Wer Inhalte verbreitet, braucht unter Umständen eine Rundfunklizenz. Dafür zuständig sind nach dem Staatsrundfunkvertrag die Medienanstalten der Bundesländer.
Pragmatische gute Neuigkeiten: Die deutschen Medienanstalten haben das bis 31. August 2020 eingeführte vereinfachtes Anzeigeverfahren zur Aufrechterhaltung gesellschaftlicher Teilhabe während der Zeit der Corona-Krise auf unbestimmte Zeit verlängert.
Für den Normalfall als Hintergrundinfo gilt: Die gemeinsame Geschäftsstelle des Landesmedienanstalten in Berlin hat eine Checkliste herausgegeben, ab wann man unter “normalen Bedingungen” eine Lizenz beantragen und bezahlen muss. Bis auf weiteres gelten Sonderregeungen (s.o.) und die Meldung wollen wir von Witten aus zentral abgeben.
Eine Rundfunklizenz kostet normalerweise zwischen 100 und 10.000 €, die einmalig zu entrichten sind; die Beantragung dauert meist Monate. Nach den derzeit geltenden gesetzlichen Regelungen handelt es sich beim Livestreaming um Rundfunk, wenn ein Angebot zeitgleich entlang eines Sendeplans verbreitet und journalistisch-redaktionell gestaltet wird. Dafür gelten vier Kriterien für die Beurteilung:
ACHTUNG: Diese Tipps sind nicht rechtsverbindlich und ersetzen nicht die Beratung durch einen Medienanwalt oder die entsprechende behördliche Stelle.
Die Bibeltexte einzelner Übersetzungen sind urheberrechtlich geschützt, bedürfen einer Genehmigung und höchstens im Rahmen des Zitierrechtes (§51 Urheberrechtsgesetz) mit Quellenangabe in einem eigenständigen Werk verwendbar: Faustregeln max. 1/3 Zitat und 2/3 eigenes Werk, z.B. in einer Predigt.
Liedtexte sind urheberrechtlich geschützt und bedürfen einer Genehmigung oder Lizensierung bei elektronischer Einspeicherung im gottesdienstlichen Geschehen.
Am 26. März 2020 erging ein Schreiben von CCLI an alle Gemeinden “Sie möchten Ihren Gottesdienst streamen?”, welches den Anschein erweckt, CCLI würde mit der Streaming Lizenz (CSL) eine Komplettlösung für alle Streamingfälle von Gottesdiensten anbieten und damit Rechtssicherheit schaffen. Dem ist mitnichten so.
Einschätzung Bund FeG:
Die aktuelle Krise ist eine Chance, unsere Grenzen und Möglichkeiten für das Evangelium von Jesus Christus weiter zu stecken. Bitte macht Gebrauch davon! Weitere Infos und Tipps folgen.
Artur Wiebe
Referent für Medien und Öffentlichkeitsarbeit | Pressesprecher
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