Lebendige Gemeinden sind öffentlich
Ein Wort von Ansgar Hörsting, Präses des Bundes Freier evangelischer Gemeinden Deutschland KdöR, zum Gemeindeleben im Lockdown 2020 | 2021
Das Gute vorneweg: Weihnachten findet statt. Die Geburt Jesu werden wir feiern, das können wir nicht lassen. Aber wie, das ist Inhalt aktueller Debatten. Es geht darum, ob und wenn ja, wie Gemeinden über Weihnachten und Silvester Angebote wie Gottesdienste anbieten.
Umsichtige Entscheidungen treffen
Wir als Bundesleitung des Bundes Freier evangelischer Gemeinden wünschen uns vor allem eins: lebendige Gemeinden. Das ist der Kern. Lebendige Gemeinden sind auch öffentliche Gemeinden. Öffentlichkeit kann im Internet erzielt werden sowie durch Präsenzgottesdienste – oder durch beides kombiniert. Wir geben den Gemeinden keine Empfehlung nur in die eine oder andere Richtung. Die Ortsgemeinden sind erfahren und umsichtig genug, diese Entscheidungen zu treffen.
Weil wir beobachten, dass sich Freie evangelische Gemeinden sehr genau an die Vorgaben der Behörden halten, können wir Präsenzgottesdienste in diesen Grenzen auch in den vor uns liegenden Tagen empfehlen. Die Absprachen der Kirchen und Freikirchen mit dem Bundesministerium für Inneres am 15. Dezember 2020 haben bekannte Regeln bestätigt. Es wurde u. a. vereinbart, dass Anmelde- und Maskenpflicht bestehen und nicht gesungen werden darf (Genaueres zur Vereinbarung aus einem Brief der Vereinigung Evangelischer Freikirchen, siehe unten).
Zeichen setzen in der Krise
Wir nehmen zugleich die gesellschaftliche Erwartung an Kirchen und Gemeinden wahr, sinn- und gemeinschaftsstiftende Zeichen in der Corona-Pandemie setzen. Wir machen ausdrücklich Mut, diese Zeichen als Christen und Gemeinden zu setzen, in welcher Form auch immer.
Lebendige Gemeinden sind nicht nur öffentlich, sie sind auch im Hintergrund und Unsichtbaren tätig. Deswegen beten wir für Politikerinnen und Politiker, für die Gemeindeleitungen, für die Menschen in Altenheimen, für die Sterbenden, für die Kinder und Jugendlichen, für die das Jahr 2020 prägender ist als für ältere Menschen. Seelsorge und Ermutigung gehören auch zu den oft unsichtbaren Diensten, die Menschen in diesen Tagen brauchen. Wir beten, dass die Weihnachtsbotschaft, dass Frieden auf Erden ist, sie erreicht und erfüllt.
Ansgar Hörsting | Präses des Bundes Freier evangelischer Gemeinden am 16. Dezember 2020 | praeses.feg.de
Vereinigung Evangelischer Freikirchen (VEF) | Punkte aus dem Gespräch mit dem Bundesministerium des Inneren
Christoph Stiba, Präsident der VEF und Konstantin von Abendroth, VEF-Beauftragter am Sitz der Bundesregierung, halten aus dem Gespräch stichwortartig Folgendes fest:
- Präsenz-Gottesdienste dürfen stattfinden.
- Der Gemeindegesang ist sowohl in Innenräumen als auch im Außenbereich untersagt.
- Ein kleines Team darf unter Wahrung des notwendigen Abstandes Lieder vortragen.
- Die AHA-Regeln sind zu beachten. In geschlossenen Räumen ist zudem auf regelmäßige Lüftung zu achten.
- Für alle Gottesdienste muss eine Anmeldung der Besucherinnen und Besucher erfolgen.
- Länder- und Kommunalverordnungen können hiervon abweichende Regeln enthalten, die unbedingt zu beachten sind. Eine Übersicht über die Länderverordnungen ist hier zu finden: https://befg.de/corona-verordnungen
Weitere Infos
- Aktuelle Infos fürs Gemeindeleben im Lockdown: https://gemeindeleben.feg.de
- Download des Textes DOCX | PDF