Die Landesregierungen (Ausnahme: Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg) haben die Corona-Schutzmaßnahmen über den 2. April 2022 hinaus nicht verlängert. Da wir im Umgang mit den Corona-Regeln immer darauf bedacht waren, uns an den Verordnungen der Regierung zu orientieren, werden auch wir die Pflicht zum Tragen einer Maske in unseren Gottesdiensten und Gemeindeveranstaltungen nicht aufrechterhalten.
Viele von uns warten sehnlichst darauf, dass die Maskenpflicht endlich wegfällt. Gleichzeitig haben viele von uns große Bauchschmerzen dabei, in der gegenwärtigen Lage ohne Schutzmaßnahmen große Versammlungen wie unseren Gottesdienst zu besuchen.
Ziel der beschriebenen Schutzmaßnahmen ist es, Menschen den Zugang zu Gottesdiensten und gemeindlichen Veranstaltungen zu ermöglichen und das Infektionsrisiko zu minimieren, damit Zusammenkünfte nicht zu Infektionsherden werden. Wichtig ist, dass Ansteckungsketten nachvollzogen werden können und die Ansteckung eingedämmt werden kann.
Die Landesregierungen (Ausnahme: Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg) haben die Corona-Schutzmaßnahmen über den 2. April 2022 hinaus nicht verlängert. Da wir im Umgang mit den Corona-Regeln immer darauf bedacht waren, uns an den Verordnungen der Regierung zu orientieren, werden auch wir die Pflicht zum Tragen einer Maske in unseren Gottesdiensten und Gemeindeveranstaltungen nicht aufrechterhalten.
Viele von uns warten sehnlichst darauf, dass die Maskenpflicht endlich wegfällt. Gleichzeitig haben viele von uns große Bauchschmerzen dabei, in der gegenwärtigen Lage ohne Schutzmaßnahmen große Versammlungen wie unseren Gottesdienst zu besuchen.
Wir als Bund Freier evangelischer Gemeinen sind dankbar für die Sonderregelungen, die für Gottesdienste gelten, und nutzen diese auch.
Änderungen an den Landesverordnungen werden hier festgehalten.
Die bisherige Rechtsgrundlage für die meisten Corona-Schutzmaßnahmen ist am 19. März ausgelaufen. Die meisten Bundesländer hatten eine im Infektionsschutzgesetz enthaltene Übergangsfrist genutzt und die bislang geltenden Schutzmaßnahmen bis 2. April verlängert. Die Bundesländer können darüber hinaus Basis-Schutzmaßnahmen und ergänzende Schutzmaßnahmen in Ausbruchsgeschehen ergreifen. Das Infektionsschutzgesetz ist bis zum 23. September befristet.
Quelle: Bund EFG | befg.de
Liebe Mitglieder der Gemeindeleitungen und Ältestenkreise, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter!
„Evangelium inspirierend weitersagen“ Das FeG-Jahresthema setzt frische Impulse für die gute Nachricht, die beste Nachricht überhaupt – das Evangelium von Jesus Christus. Im ersten Teil motiviert Dirk Ahrendt, Leiter des FeG Praxisinstituts Evangelisation, und gibt einen Überblick, wie das Jahresthema in der Gemeindepraxis vor Ort zünden kann. Danach geht es in den Austausch in Breakout-Gruppen. Herzliche Einladung, als Gemeindeleitungen und leitende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dabei zu sein!