Datenschutz im Bund FeG
Zum 1. Juli 2025 hat Stephan Eschenbacher die Nachfolge von Reiner Dienlin als Datenschutzbeauftragter des Bundes FeG angetreten. Nach fast einem Jahr im Amt hat er schon einige Erfahrungen gesammelt und möchte die FeG-Bundesgemeinschaft auf einige wichtige Themen hinweisen.
Zunächst zu meiner Person. Ich bin 63 Jahre alt, verheiratet und seit 40 Jahren Mitglied der FeG Nürnberg. In den letzten 30 Jahren habe ich mich auch intensiv in Kreis und Bund eingebracht, kenne unseren Bund FeG und seine Anforderungen also sehr genau. Beruflich bin ich seit fast 40 Jahren im Bereich IT tätig, seit 20 Jahren selbstständig und seit vielen Jahren auch im Datenschutz tätig. Mittlerweile konzentriert sich meine berufliche Tätigkeit ganz auf das Thema Datenschutz, indem ich Unternehmen als externer Datenschutzbeauftragter begleite. Für unsere Gemeinden und Gremien stehe ich für alle Fragen zum Datenschutz zur Verfügung.
Ressourcen für erste Schritte
Im Internen Bereich der Homepage gibt es eine Reihe von Arbeitshilfen. Diese versuche ich auch ständig durch aktuelle Themen zu erweitern, zum Beispiel zur Nutzung von KI bei der Transkription von Protokollen aus Videositzungen oder ähnliches. Dort stehen auch die Aufzeichnungen meiner Schulungen vom letzten Miteinandertag. Diese können helfen, sich zunächst einmal einen ersten Überblick über die Aufgaben des Datenschutzes zu verschaffen. Ich empfehle allen Gemeinden jemanden zu beauftragten, der sich dieses Themas annimmt. Gemeinden mit mehr als 50 Mitgliedern sind sowieso verpflichtet, einen Betriebsbeauftragten für Datenschutz zu benennen und zu melden.
Datenschutz – aber richtig!
Wichtig ist mir noch, auf die notwendigen Datenschutzerklärungen auf den Gemeindehomepages hinzuweisen. Es gibt leider noch viele Gemeinden, die hier auf die DSGVO verweisen. Als Bund FeG unterliegen wir wie alle der KdöR angehörenden Gemeinden nicht der DSGVO, weil wir unsere eigene, kirchliche Datenschutzordnung haben. Der falsche Bezug in der Datenschutzerklärung führt dazu, dass die Gemeinde personenbezogene Daten auf einer falschen Rechtsgrundlage verarbeitet, was ein Verstoß auch gegen die DSGVO ist und dringend geändert werden muss.
Eine Mustererklärung, die ich gerade überarbeitet habe, steht im Internen Bereich zur Verfügung. Die Erklärung darf aber nicht Eins zu Eins übernommen werden, sondern muss unbedingt an die jeweilige Homepage angepasst werden. Trotzdem ist mit der Vorlage die Aufgabe, eine richtige Datenschutzerklärung zu verwenden, schnell umgesetzt.
Hilfe schnell zur Hand
Für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist die jeweilige Gemeinde selbst verantwortlich. Ich kann hierbei nur unterstützen und bei 500 Gemeinden leider auch nur reaktiv. Das dann aber gerne und mit vollem Einsatz.
Dafür bin ich Montag bis Freitag zu den üblichen Bürozeiten telefonisch unter 0911 4089516 oder per Mail an datenschutz@feg.de erreichbar. Da ich immer wieder Fragen zu den gleichen Themen gestellt bekomme, werde ich diese in einem Datenschutzhandbuch zusammenfassen, das dann als Nachschlagewerk für alle dienen kann, ähnlich dem Kassiererhandbuch. Auf gute Zusammenarbeit!
STEPHAN ESCHENBACHER | Datenschutzbeauftragter im Bund FeG | datenschutz.feg.de
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