Aus der Präambel der Verfassung des Bundes FeG
Wesentliche Merkmale der Freien evangelischen Gemeinden sind:
Als Körperschaft des öffentlichen Rechts zusammengefasst, finanzieren sich die Gemeinden und die Gemeinden über Spenden und verzichten damit bewusst auf die Möglichkeit, Kirchensteuern zu erheben.
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