Bund Freier evangelischer Gemeinden in Deutschland KdöR
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Reiner Dienlin | Datenschutzbeauftragter des Bundes FeG | datenschutz@feg.de
Foto: Jochen Weinand
Die Bedeutung des Datenschutzes hat rapide zugenommen. Technische Entwicklungen wie Internet, Mobiltelefonie, und elektronische Zahlungsmethoden schaffen neue Möglichkeiten zur Datenerfassung- und weitergabe. Immer schneller können und einfacher können Namen, Adressen, Geburtstagsdaten und Bilder aufgenommen und verarbeitet werden.
Für Gemeinden sind an dieser Stelle zwei Akzenten von Bedeutung:
Für diesen Zweck hat der Bund Freier evangelischer Gemeinden eine Datenschutzordnung (DSO-FeG) erlassen in Ausübung des gemäß Artikel 140 Grundgesetz garantierten Rechts des Bund FeG, seine Angelegenheiten selbstständig innerhalb der Schranken der für alle geltenden Gesetze zu ordnen und zu verwalten.
Dieses Recht ist europarechtlich geachtet und festgeschrieben in Artikel 91 der Verordnung EU 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung). In Wahrnehmung dieses Rechts regelt diese Ordnung die Datenverarbeitung im Bund.
Sie gilt grundsätzlich für die Bundesbereiche und alle Freien evangelischen Gemeinden.
Der Bund FeG hat eine eigene Datenschutzordnung. Deshalb gelten Datenschutzerklärungen von Generatoren im Internet nicht! Bitte die Muster-Datenschutzerklärung downloaden, Anleitung lesen, ausfüllen und anpassen. Dann unter den Menüpunkten „Impressum“ und „Datenschutz“ auf die Startseite der jeweiligen Gemeinde-Homepage kopieren.
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