Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) stuft religiöse Überzeugungen als besonders schützenswerte Daten ein. Das zeigt den Wert dieser Daten. Somit muss dem sorgfältigen Umgang ein besonderes Augenmerk geschenkt werden.
Als anerkannte Religionsgemeinschaft hat der Bund Freier evangelischer Gemeinden das Recht, eine eigene Datenschutzordnung zu erlassen (Art. 91 DSGVO). Das haben wir getan und somit unterliegen auch alle Gemeinden, die Teil der Körperschaft sind, der DSO-FeG und nicht der DSGVO. Somit haben wir die Möglichkeit, unsere Angelegenheit eigenverantwortlich und selbstständig zu regeln. Dafür gibt es den Datenschutzrat, der jederzeit über datenschutz@feg.de erreichbar ist.
Was sollten die Gemeinden nun unbedingt beachten?
Dazu gibt es von unserem Datenschutzbeauftragten Stephan Eschenbacher zwei Schulungsvideos, die über den Internen Bereich zu finden sind:
Hier nur ein paar Stichpunkte:
- Impressum der Webseite gem. §5 DDG (nicht mehr TMG)
- Datenschutzerklärung mit Bezug auf die DSO-FeG (nicht DSGVO)
- Benennung eines oder einer Betriebsbeauftragten für Datenschutz
Ab 50 Mitgliedern unbedingt erforderlich und dem Datenschutzbeauftragten zu melden. Ich empfehle aber allen Gemeinden, jemanden zu beauftragen.
- Erstellung eines Verzeichnisses für Verarbeitungstätigkeiten, um Klarheit zu gewinnen wer, wo und wie personenbezogene Daten in der Gemeinde verarbeitet.
- Viele weitere Tipps gibt es im Internen Bereich.
Sprechstunde für Gemeinden
- Der Datenschutzbeauftragte ist in der Regel am besten Freitagnachmittag unter 0911 4089516 erreichbar oder jederzeit per E-Mail.