Freikirchen und freikirchliche Gemeindeverbände schließen sich bereits 1926 zu einer Arbeitsgemeinschaft, der „Vereinigung Evangelischer Freikirchen“ (VEF), zusammen.
Mitglieder sind neben dem Bund Freier evangelischer Gemeinden u. a. die Arbeitsgemeinschaft Mennonitischer Gemeinden in Deutschland, der Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland, der Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden, der Mülheimer Verband Freikirchlich-Evangelischer Gemeinden, die Evangelisch-methodistische Kirche, die Heilsarmee in Deutschland, die Herrnhuter Brüdergemeine sowie die Kirche des Nazareners.
1846 trafen sich in London fast eintausend Christen aus 52 verschiedenen Kirchen und zwölf Ländern, um die Evangelische Allianz zu gründen. Gemeinsam teilten sie die Einsicht: „Es darf doch nicht sein, dass sich die Christen streiten, während die Welt verloren geht!“ Und so setzten sie mit dieser weltweit ältesten interkonfessionellen Bewegung einen Kontrapunkt.
Heute repräsentiert die weltweite Evangelische Allianz über 100 Millionen Christen in 110 Ländern, in Deutschland sind es etwa 1,3 Millionen. Dabei versteht sich die Evangelische Allianz nicht als Verband von Kirchen, sondern als Gemeinschaft von Christen.
Ihren Geschäftssitz hat die Evangelische Allianz im thüringischen Bad Blankenburg. Dass Angehörige Freier evangelischer Gemeinden in der Evangelischen Allianz mitarbeiten, ist in den meisten Orten selbstverständlich. Sichtbar wird dieses Engagement vor allen Dingen in den jährlichen Allianz-Gebetswochen und evangelistischen Großprojekten wie ProChrist.
Die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) besteht in Deutschland seit 1948. Lt. Satzung bekennen ihre Mitgliedskirchen „den Herrn Jesus Christus gemäß der Heiligen Schrift als Gott und Heiland und trachten darum, gemeinsam zu erfüllen, wozu sie berufen sind, zur Ehre Gottes, des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes“.
Die Arbeitsgemeinschaft dient der ökumenischen Zusammenarbeit u. a. durch „gegenseitige Information, Beratung und Zusammenarbeit im gemeinsamen Zeugnis, Dienst und Gebet“ sowie „Vermittlung bei Meinungsverschiedenheiten zwischen einzelnen Mitgliedern“ und „Wahrnehmung gemeinsamer Aufgaben nach außen und in der Öffentlichkeit“.
Zur ACK gehören die großen Volkskirchen und einzelne Freikirchen. Der Bund Freier evangelischer Gemeinden nimmt seit den Anfängen der ACK 1948 als Gastmitglied regen Anteil an deren Arbeit. Seit 2021 ist der Bund FeG Vollmitglied in der ACK. Auf lokaler und regionaler Ebene gibt es ebenso Vollmitgliedschaften.