Jede Ortsgemeinde ist verpflichtet, für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz ihrer Mitarbeitenden zu sorgen. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) schreibt regelmäßige Betriebsbegehungen und die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen vor. Das Büro für Arbeitssicherheit und Brandschutz Kathrin Lochner e. K. betreut unsere Gemeinden in allen Fragen rund um die Themen Arbeitssicherheit und Brandschutz. Durch die Kooperation sollen folgende Themenfelder überprüft werden:
Man könnte diese Liste noch sehr lange so fortschreiben, aber das Wichtigste ist die direkte Kommunikation mit den Gemeinden. Scheuen Sie sich nicht, das Büro Lochner anzurufen, wenn es eine Frage gibt, die in die Themenbereiche Arbeitssicherheit und Brandschutz fallen: Jede Frage ist der Beginn einer konstruktiven Zusammenarbeit.
Büro für Arbeitssicherheit & Brandschutz
Kathrin Lochner e.K.
Steinhügel 57 | 58455 Witten
Tel.: 02302 424101
Fax: 02302 424102
Mobil: 0160 97246601
Das Infoportal ist speziell für die Gemeinden des Bundes FeG entwickelt worden. Auf dieser Seite werden viele Informationen zum Thema Arbeitssicherheit gesammelt und zur Verfügung gestellt:
Die Zugangsdaten zum Infoportal finden Sie im internen Bereich.
Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste und Inhalte. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.