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Man könnte diese Liste noch sehr lange so fortschreiben, aber das Wichtigste ist die direkte Kommunikation mit den Gemeinden. Scheuen Sie sich nicht, das Büro Lochner anzurufen, wenn es eine Frage gibt, die in die Themenbereiche Arbeitssicherheit und Brandschutz fallen: Jede Frage ist der Beginn einer konstruktiven Zusammenarbeit.
Tel.: 02302 424101
Fax: 02302 424102
Mobil: 0160 97246601
Mit den §§ 4, 9 und 12 Arbeitsschutzgesetz (und weiteren Rechtsgrundlagen), verpflichtet der Gesetzgeber alle Arbeitgeber, und als solcher wird auch die FeG gesehen, Betriebsanweisungen zu haben. Des Weiteren sind alle haupt- und ehrenamtlich tätigen Mitglieder der Gemeinde über die Berufsgenossenschaft VBG versichert. Auch diese fordert Betriebsanweisungen zur Information der haupt- und ehrenamtlichen Personen.
Bitte schauen Sie nach, welche Betriebsanweisung Sie für Ihre Gemeinde benötigen.
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