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FeG-Arbeitssicherheit

Jede Ortsgemeinde ist verpflichtet, für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz ihrer Mitarbeitenden zu sorgen. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) schreibt regelmäßige Betriebsbegehungen und die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen vor. Das Büro für Arbeitssicherheit und Brandschutz Kathrin Lochner e. K. betreut unsere Gemeinden in allen Fragen rund um die Themen Arbeitssicherheit und Brandschutz. Durch die Kooperation sollen folgende Themenfelder überprüft werden:

  • Gemeinsam wird geschaut, ob alle gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorgaben in der Ortsgemeinde erfüllt sind. Ist dies noch nicht der Fall, unterstütz das Büro Lochner bei der Erarbeitung entsprechender Maßnahmen und hilft bei der Umsetzung.
  • Geforderte Prüfungen, zum Beispiel der Leitern und Tritte (DGUV Information 208-016), werden durchgeführt. Vorgeschriebene Dokumentation und Unterweisen der haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden in berufsgenossenschaftlich vorgeschriebenen Themen werden durchgeführt.
  • Eine gemeinsame Begehung des Gemeindehauses wird vorgenommen und, wenn vorhanden, Sicherheitslücken aufgespürt und beseitigt. Regelmäßige Schulungen werden geplant.

Man könnte diese Liste noch sehr lange so fortschreiben, aber das Wichtigste ist die direkte Kommunikation mit den Gemeinden. Scheuen Sie sich nicht, das Büro Lochner anzurufen, wenn es eine Frage gibt, die in die Themenbereiche Arbeitssicherheit und Brandschutz fallen: Jede Frage ist der Beginn einer konstruktiven Zusammenarbeit.


Büro für Arbeitssicherheit & Brandschutz
Kathrin Lochner e.K.
Steinhügel 57 | 58455 Witten

Tel.: 02302 424101
Fax: 02302 424102
Mobil: 0160 97246601

arbeitssicherheit-lochner.de

Kathrin Lochner

Dirk Rudzinski

 Kosten | Ansprechpartner

  • Die Kosten für die oben aufgeführte Grundbetreuung durch Frau Lochner ist über die Umlage „Berufsgenossenschaft“ für alle Gemeinden finanziert.
  • Weitere spezielle Zusatzleistungen, die Sie mit Frau Lochner individuell vereinbaren, werden Ihrer Gemeinde direkt in Rechnung gestellt.
  • Wurde Ihre Gemeinde zum Thema Arbeitssicherheit vom FeG Santiätsdienst betreut, steht Ihnen diese Möglichkeit auch weiterhin zur Verfügung.
  • Wir empfehlen jeder Gemeinde, einen Ansprechpartner bzw. eine Ansprechpartnerin für das Thema Arbeitssicherheit zu bestimmen und uns diese Person dann zu bennennen.

Online-Schulungen | Anmeldung

Warum?

  • Um unseren Service für Sie zu erweitern, bieten wir monatlich eine gemeindeübergreifende Informationsschulung zu verschiedenen Themen an.
  • Es handelt sich um Themen, die jede Gemeinde betreffen und zum Teil auch von Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft (VBG-Verwaltungsberufsgenossenschaft), als zu schulende Inhalte vorgegeben werden. Prävention im Sinne der Berufsgenossenschaft, die im Gemeindeleben für mehr Sicherheit sorgt.

Wer?

  • Wir freuen uns an den Abenden Gemeindeälteste/Gemeindeleitung zu sehen, denn sie tragen die Verantwortung, wenn Unfälle passieren.
  • Wir freuen uns an den Abenden auch haupt- und ehrenamtliche Mitglieder zu sehen, denn sie sind es, die über die Berufsgenossenschaft versichert sind. Aus diesen Reihen werden auch die Gruppen gebildet, die dann zum Beispiel Renovierungen oder Grünflächenarbeiten durchführen und organisieren.

Anmeldung

Downloads

Hier finden Sie einige Downloads zu hilfreichen Themen rund um das Thema „Arbeitssicherheit“.

Aus Unfällen lernen | Onepager

Leider passieren auch in unseren Gemeinden immer mal wieder Unfälle. Um daraus zu lernen, haben wir sogenannte Onepager erstellt, wo die Unfallursache beschrieben und hilfreiche Präventsionsmaßnahmen genannt sind.

Betriebsanweisungen

Eine Betriebsanweisung ist eine Zusammenfassung der Gefahren, die von diesem Arbeitsmittel ausgehen. Gleichzeitig werden die Maßnahmen beschrieben, mit denen man sich vor diesen Gefahren schützen kann zum Beispiel, welche persönliche Schutzausrüstung notwendig ist.

Mit den §§ 4, 9 und 12 Arbeitsschutzgesetz (und weiteren Rechtsgrundlagen), verpflichtet der Gesetzgeber alle Arbeitgeber, und als solcher wird auch die FeG gesehen, Betriebsanweisungen zu haben. Des Weiteren sind alle haupt- und ehrenamtlich tätigen Mitglieder der Gemeinde über die Berufsgenossenschaft VBG versichert. Auch diese fordert Betriebsanweisungen zur Information der haupt- und ehrenamtlichen Personen.

Bitte schauen Sie nach, welche Betriebsanweisung Sie für Ihre Gemeinde benötigen.

Unfallmeldung

Foto: Diana Polekhina auf Unsplash
Download Unfallmeldung
  • Für einen meldepflichtigen Unfall muss eine Unfallmeldung erstellt werden.
  • Bitte verwenden Sie dafür unser Muster einer Unfallmeldung.
  • Die ausgefüllte Unfallmeldung senden Sie bitte per Mail als PDF-Datei an Herrn Reese (stefan.reese@bund.feg.de).
  • Herr Reese wird die Unfallmeldung dann an die VBG weiterleiten.

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